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WEG-Verwaltung einrichten — Objekt, Eigentümer & Hausgeldkonto

Du verwaltest eine Wohnungseigentümergemeinschaft? In mietvio machst du aus einer Immobilie eine WEG, legst die Eigentümer mit ihren Miteigentumsanteilen an und führst das Hausgeldkonto im Soll-Ist.

Auf dieser Seite
Vio erklärt

Wo du anfängst

Das Modul heißt im Panel WEG (Navigationsbereich „Eigentum"). Es ist ein Plus-Feature.

Tarif Vermieter PlusDie WEG-Verwaltung ist im Tarif Vermieter Plus enthalten (zusammen mit DATEV-Export, Renditeauswertung, Posteingang und Rechnungseingang). In einem kleineren Tarif siehst du das Modul, kannst es aber nicht öffnen.

Eine WEG gehört immer zu einer Immobilie. Voraussetzung ist also, dass die Immobilie unter Immobilien angelegt ist. Sind in dieser Immobilie schon Wohnungen erfasst, kannst du jeden Eigentümer direkt seiner Einheit zuordnen.

1. Objekt als WEG aufsetzen

  1. Öffne WEG und wähle oben im Auswahlfeld die Immobilie, die du als Eigentümergemeinschaft führen willst.
  2. Klicke in der Karte WEG-Stammdaten auf Bearbeiten.
  3. Trag die Stammdaten der Gemeinschaft ein:
  • Verwalter — Name der Hausverwaltung bzw. des Verwalters
  • Wirtschaftsjahr — das Jahr, für das geplant und abgerechnet wird
  • Instandhaltungsrücklage — der aktuelle Stand der Rücklage in Euro
  • Konto (WEG) — IBAN des Gemeinschaftskontos
  • Ist-Kontostand (€, Stichtag) — der tatsächliche Saldo des Gemeinschaftskontos; brauchst du für den Vermögensbericht
  1. Speichern — ab jetzt ist die Immobilie als WEG markiert und erscheint im Auswahlfeld mit dem Zusatz WEG.
WEG-StammdatenCopy
Verwalter:                 Hausverwaltung Müller GmbH
Wirtschaftsjahr:           2026
Instandhaltungsrücklage:   24.500,00 €
Konto (WEG):               DE89 3704 0044 0532 0130 00
Ist-Kontostand (Stichtag): 31.870,00 €

2. Eigentümer + Miteigentumsanteile anlegen

In der Karte Eigentümer baust du die Gemeinschaft auf. Klick + Eigentümer und füll je Person aus:

  • Name (Pflicht)
  • Telefon und E-Mail (optional)
  • Einheit — die Wohnung aus dieser Immobilie, die der Person gehört
  • Miteigentumsanteil (‰) — der MEA in Promille, z. B. 250
  • Hausgeld (€/Monat) — kannst du hier direkt eintragen oder später automatisch aus dem Wirtschaftsplan setzen lassen (siehe Wirtschaftsplan)

Der Miteigentumsanteil ist die zentrale Größe der WEG: nach ihm verteilt mietvio später das Hausgeld, gewichtet die Abstimmungen in der Versammlung und schlüsselt die Jahresabrechnung auf.

MEA-Summe im BlickÜber der Eigentümer-Tabelle zeigt mietvio die MEA-Summe. Sie sollte 1000 ‰ ergeben. Weicht sie ab, erscheint eine rote Warnung (⚠ MEA-Summe … (sollte 1000)) — so fällt dir ein Tippfehler oder ein fehlender Eigentümer sofort auf.

3. Hausgeldkonto — Soll gegen Ist

Sobald die Eigentümer mit Hausgeld angelegt sind, führt mietvio in der Karte Hausgeld-Konto automatisch das Soll-Ist für das laufende Jahr:

  • Hausgeld/Mon. — der monatliche Betrag je Eigentümer
  • Soll — das Jahres-Soll (Hausgeld × 12)
  • Erhalten — die Summe der erfassten Zahlungseingänge in diesem Jahr
  • Saldo — Rückstand oder Vorauszahlung

Zahlungseingänge erfassen

Geht ein Hausgeld ein, erfasst du es als Zahlung:

  1. In der Hausgeld-Konto-Karte klickst du auf Zahlung erfassen (bzw. + Zahlung).
  2. Wähle den Eigentümer, trag Datum und Betrag ein.
  3. Im Feld Für kannst du den Zweck notieren (z. B. „Hausgeld Juni").
  4. Speichern — der Eingang fließt sofort in die Spalte Erhalten und den Saldo.

So siehst du jederzeit, welcher Eigentümer im Rückstand ist — dieselbe Soll-Ist-Logik nutzt später der Vermögensbericht für die offenen Forderungen.

Weiter geht's

Steht die Gemeinschaft mit Eigentümern und Hausgeldkonto, planst du als Nächstes die Eigentümerversammlung und erfasst die Beschlüsse — MEA-gewichtet, mit fertigem Protokoll-PDF. Das steht in Versammlung & Beschlüsse.

Aktuell gehalten, keine Rechtsberatungmietvio bildet die WEG-Verwaltung nach aktueller Rechtslage ab (WEG / WEMoG, insb. §§ 16, 19, 25, 28 WEG), ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei besonderen Konstellationen lässt du die Unterlagen fachlich prüfen.
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