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CO₂-Kosten aufteilen (CO2KostAufG)

Seit 2023 trägst du als Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten fürs Heizen selbst — je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto mehr. mietvio liest die Gasrechnung aus, stuft das Gebäude nach dem Stufenmodell ein und schreibt dem Mieter sein Erstattungsschreiben.

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Worum es geht

Auf den CO₂-Ausstoß deiner Heizung wird ein CO₂-Preis erhoben. Nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) darfst du diese Kosten seit 2023 nicht mehr komplett auf den Mieter umlegen — sie werden zwischen dir und dem Mieter aufgeteilt. Wie hoch dein Anteil ist, hängt davon ab, wie viel CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter im Jahr ausstößt: Ein gut gedämmtes Haus heißt wenig CO₂ und kaum Vermieteranteil, ein schlecht gedämmtes Haus dreht den Anteil zu dir.

Das Modul CO₂-Aufteilung (Bereich *Abrechnung*) rechnet das nach dem Stufenmodell für Wohngebäude (§ 7 CO2KostAufG) aus und erstellt die Belege dafür. Du erreichst es in der Navigation unter Abrechnung → CO₂-Aufteilung.

Gasrechnung automatisch auslesen

Statt Zahlen abzutippen, lädst du oben im Modul die Gas- oder Wärmerechnung als PDF oder Foto in das Upload-Feld (Klick oder Drag-and-drop). mietvio liest per KI aus:

  • den Jahres-Brennstoffverbrauch in kWh,
  • die ausgewiesenen CO₂-Kosten brutto (Block „CO2KostAufG" bzw. „CO₂-Bepreisung" auf der Rechnung),
  • den Namen des Rechnungsempfängers — und ordnet ihn deinem Mieter aus den Stammdaten zu.

Die erkannten Werte landen direkt in den Feldern; den erkannten Mieter wählt mietvio vor und zieht dessen Wohnfläche aus den Stammdaten. Du kontrollierst und korrigierst, was nötig ist.

Nur Text statt DateiHast du nur den Rechnungstext (z. B. aus dem Kundenportal kopiert), kannst du ihn unter Text auslesen in das Feld einfügen — der Parser zieht Verbrauch und CO₂-Kosten auch daraus.

Den Brennstoff wählen — er entscheidet über die Aufteilung

Über das Feld Brennstoff / Wärmequelle stellst du ein, womit geheizt wird. Davon hängt ab, ob und wie gerechnet wird:

  • Erdgas, Heizöl, Flüssiggas — die CO₂-Menge berechnet mietvio aus dem Verbrauch mit dem hinterlegten Emissionsfaktor (Erdgas 0,20088 · Heizöl 0,2664 · Flüssiggas 0,234 kg CO₂/kWh).
  • Fernwärme — hier kommt die CO₂-Menge vom Lieferanten. Trag die CO₂-Menge laut Rechnung (kg) ein; mietvio rechnet nicht selbst hoch.
  • Holzpellets / Holz und Wärmepumpe (Strom) — darauf fällt kein CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Das CO2KostAufG ist nicht anwendbar, es gibt keine Aufteilung. mietvio sagt dir das und hält es auch im PDF fest.

Berechnen: das Stufenmodell

Du brauchst vier Werte: Verbrauch (kWh/Jahr), Wohnfläche (m²), CO₂-Kosten brutto (€) und den Brennstoff. Ein Klick auf Berechnen zeigt das Ergebnis.

mietvio rechnet den spezifischen CO₂-Ausstoß aus — die CO₂-Menge geteilt durch die Fläche, in kg CO₂/m²·a — und ordnet ihn der passenden Stufe zu. Je höher der Ausstoß pro Quadratmeter, desto größer dein Vermieteranteil:

Stufenmodell § 7 CO2KostAufG (Wohngebäude)Copy
CO₂-Ausstoß des Gebäudes      Mieter   Vermieter
< 12 kg CO₂/m²·a               100 %      0 %
12 bis < 17                     90 %     10 %
17 bis < 22                     80 %     20 %
22 bis < 27                     70 %     30 %
27 bis < 32                     60 %     40 %
32 bis < 37                     50 %     50 %
37 bis < 42                     40 %     60 %
42 bis < 47                     30 %     70 %
47 bis < 52                     20 %     80 %
52 und mehr                      5 %     95 %

Das Ergebnis zeigt CO₂-Ausstoß pro Jahr, Ausstoß pro m², die Stufe, die prozentuale Aufteilung und in Euro, was Vermieter trägt und was Mieter trägt.

Amtliche Bescheinigung als PDF

Aus dem Ergebnis erzeugst du mit Amtliche Bescheinigung als PDF die Aufteilungsbescheinigung nach CO2KostAufG. Sie führt die Eingangsgrößen (§ 3 — Brennstoff, Verbrauch, Emissionsfaktor, CO₂-Menge, Fläche, Kosten), die Einstufung (§ 7 — spezifischer Ausstoß und Stufe) sowie die komplette Stufentabelle mit hervorgehobener Zeile auf und nennt Mieter- und Vermieteranteil in Euro.

Erstattungsschreiben an den Mieter

Hast du einen Mieter gewählt, erstellt Erstattungsschreiben → einen fertigen Geschäftsbrief an ihn. Wie der Brief formuliert ist, richtet sich nach der Versorgungsart der Immobilie (aus den Stammdaten):

  • Vermieter versorgt (Heizung läuft über dich): Der Vermieteranteil wird in der Heizkosten-/Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und mindert den Kostenanteil des Mieters — eine gesonderte Auszahlung ist nicht nötig.
  • Selbstversorger (Mieter hat den Brennstoff selbst beschafft): Du erstattest ihm den auf dich entfallenden CO₂-Kostenanteil direkt (§ 6 CO2KostAufG).

Das fertige Schreiben legt mietvio automatisch in der Mietermappe des Mieters ab. Pflicht sind dafür Mieter, Verbrauch, Wohnfläche und CO₂-Kosten (brutto).

Erst die Heizung in den Stammdaten pflegenBrennstoff und Versorgungsart zieht mietvio aus der Immobilie. Stell sicher, dass die Heizungsart korrekt hinterlegt ist — bei Pellets oder Wärmepumpe entfällt die Aufteilung, bei Fernwärme brauchst du die CO₂-Menge von der Lieferantenrechnung.

Den Vermieteranteil, den du hier ermittelst, berücksichtigst du anschließend in der Nebenkostenabrechnung. Wenn deine Abrechnung Heizkosten ab 2023 enthält, weist dich die Rechtssicherheits-Prüfung ohnehin auf die fällige CO₂-Aufteilung hin.

Keine Rechtsberatungmietvio hält die Stufentabelle und Emissionsfaktoren nach aktueller Rechtslage (CO2KostAufG) aktuell und kennzeichnet jede Bescheinigung als „ohne Gewähr" — maßgeblich sind immer die Angaben deines Brennstoff- oder Wärmelieferanten. Das ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
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