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Verbrauch, Heizkosten & Prüfen

Heiz- und Warmwasserkosten musst du verbrauchsabhängig abrechnen — mietvio trennt Warmwasser ab, zieht Verbrauchswerte aus den Zählern und prüft die ganze Abrechnung gegen die Rechtslage.

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Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen

Für Heiz- und Warmwasserkosten setzt du in der Position den Schlüssel Verbrauch (Zähler). mietvio rechnet dann nach § 7 HeizkostenV: einen Grundkostenanteil nach Fläche und den Rest nach gemessenem Verbrauch. Den Grundanteil wählst du in der Position:

  • 30 % Grund / 70 % Verbrauch (Standard)
  • 40 % Grund / 60 % Verbrauch
  • 50 % Grund / 50 % Verbrauch

Sind keine Verbrauchswerte erfasst, fällt der verbrauchsabhängige Teil ersatzweise auf die Fläche zurück — das ist dann aber nicht mehr verbrauchsabhängig (15 %-Kürzungsrecht des Mieters, § 12 HeizkostenV).

Warmwasser aus den Heizkosten herausrechnen

Kommen Heizung und Warmwasser aus einer Anlage, musst du den Warmwasseranteil abtrennen (§ 9 HeizkostenV). Das macht mietvio für dich:

  1. Öffne die Heizkosten-Position und nutze Warmwasser abtrennen (§ 9).
  2. Gib den Warmwasserverbrauch V (m³/Jahr) und die Warmwassertemperatur (°C, Vorgabe 60) ein. Liegt ein Wärmemengenzähler vor, trägst du die Gesamt-Wärmemenge (kWh) ein.
  3. Aufteilen — mietvio rechnet die Wärmemenge fürs Warmwasser heraus (ohne Zähler geschätzt: Q = 2,5 · V · (t − 10)).

Ergebnis: Die ursprüngliche Position bleibt als Heizung/Brennstoff (Restbetrag), eine neue Position Warmwasser wird angelegt — beide mit Schlüssel Verbrauch (Zähler).

Verbrauch je Einheit erfassen

Bei einer Verbrauch-Position erfasst du die Werte je Einheit (z. B. kWh Heizung oder m³ Warmwasser) direkt im Positions-Dialog unter Verbrauch je Einheit.

Hast du die Zählerstände schon im Betrieb hinterlegt, musst du nichts doppelt tippen: mietvio kann den Verbrauch als Differenz von Anfangs- und Endstand im Abrechnungszeitraum aus den Zählern übernehmen. Wie du Zähler und Ablesungen pflegst, steht in Zähler verwalten.

Leerstand fällt automatisch herausWird der Verbrauch gemessen, hat eine leerstehende Einheit 0 Verbrauch und trägt den Verbrauchsteil nicht mit — du musst dafür nichts gesondert rechnen.

§35a-Bescheinigung (haushaltsnahe Dienstleistungen)

Deine Mieter können Lohnanteile aus haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (z. B. Gartenpflege, Hauswart, Treppenhausreinigung) steuerlich absetzen — nach § 35a EStG. mietvio erstellt dafür je Mieter eine Bescheinigung:

In der Ergebnistabelle klickst du beim Mieter auf §35a. Das PDF weist die begünstigten Positionen seines Kostenanteils aus. Gibt es keine begünstigten Positionen in der Abrechnung, hält das die Bescheinigung entsprechend fest.

Prüfen, bevor sie rausgeht

Bevor du die Abrechnung verschickst, klickst du in der Karte Rechtssicherheit prüfen auf Jetzt prüfen. mietvio prüft die Abrechnung gegen BetrKV, HeizkostenV und § 556 BGB und zeigt eine Ampel mit den Befunden — unter anderem:

  • Umlagefähigkeit der Kostenarten (nicht umlagefähige Posten werden markiert)
  • Kabel-/TV-Privileg ab 07/2024
  • Heizkosten verbrauchsabhängig (Schlüssel + Grundanteil + erfasste Zählerwerte)
  • Abrechnungsfrist (12 Monate, § 556 Abs. 3 BGB) und Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate)
  • Vollständigkeit, Leerstand, mögliche Doppelabrechnung und Plausibilität (€/m²)
Rot heißt: erst behebenEin roter Befund (z. B. nicht umlagefähige Kostenart oder überschrittene Frist) sollte vor dem Versand behoben werden. Gelb ist ein Hinweis zum Prüfen, Grün ist sauber.
Aktuell gehalten, keine Rechtsberatungmietvio hält die Prüfregeln nach aktueller Rechtslage (BetrKV, HeizkostenV, § 556 BGB, § 35a EStG) aktuell, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifel lässt du die Abrechnung fachlich prüfen.
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